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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Holzliese – Verkauf und Lieferung von Kaminholz
§ 1 Geltungsbereich Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Lieferungen und Verkäufe von Kaminholz sowie weiteren Brennstoffen der Firma Holzliese an private und gewerbliche Kunden.
§ 2 Vertragsschluss Unsere Angebote sind bis zur Annahme durch den Kunden unverbindlich und gelten vorbehaltlich der Verfügbarkeit der Ware sowie offensichtlicher Irrtümer. 1. Mit der Bestellung des Kunden und der Auftragsbestätigung oder der Vereinbarung eines Liefertermins kommt der Kaufvertrag zustande. Mit der Bestellung erkennt der Kunde diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen an.
§ 3 Beschaffenheit der Ware Kaminholz ist ein Naturprodukt. Unterschiede in Farbe, Maserung, Rindenanteil, Gewicht, Form und Struktur stellen keinen Mangel dar. Angegebene Scheitlängen und Spaltmaße sind Richtwerte. Produktions- und naturbedingte Abweichungen sind üblich und stellen keinen Reklamationsgrund dar. Durch den natürlichen Trocknungsprozess kann sich das Holz zusammenziehen oder verziehen. Dadurch können Scheitlänge und Spaltmaß von den ursprünglichen Angaben geringfügig abweichen. Das Holz wird wie besichtigt bzw. wie angeboten verkauft. Als trockenes Kaminholz liefert Holzliese Holz mit einer Restfeuchte von unter 20 %. Als frisches Kaminholz verkauftes Holz besitzt naturgemäß eine höhere Restfeuchte und ist nicht sofort ofenfertig. Dies stellt keinen Mangel dar.
§ 4 Lieferung Die Lieferung erfolgt nach vorheriger Terminvereinbarung. Der Kunde hat sicherzustellen, dass die Lieferanschrift für einen Pkw mit Anhänger oder einen Lkw bis 7,5 Tonnen geeignet ist und ausreichend Platz zum Rangieren sowie zum rückwärtigen Abladen vorhanden ist. Der Abladebereich ist vor der Lieferung vollständig freizuräumen. Blumentöpfe, Dekorationsgegenstände, Gartenmöbel, Fahrzeuge und sonstige Gegenstände sind aus dem Gefahrenbereich zu entfernen. Ist eine sichere Zufahrt oder ein sicheres Abladen nicht möglich, ist Holzliese berechtigt, die Lieferung abzubrechen oder einen anderen geeigneten Abladeort zu wählen. Entstehende Mehrkosten können dem Kunden in Rechnung gestellt werden. Liefertermine sind unverbindlich. Verzögerungen aufgrund von Witterung, Verkehr, technischen Defekten oder höherer Gewalt berechtigen nicht zu Schadensersatzansprüchen.
§ 5 Abladen Das Abladen erfolgt ausschließlich durch Mitarbeiter der Firma Holzliese. Kunden oder andere anwesende Personen dürfen beim Abladevorgang nicht mithelfen. Betritt ein Kunde oder eine andere Person trotz Aufforderung den Gefahrenbereich oder unterstützt eigenmächtig den Abladevorgang, geschieht dies auf eigene Gefahr. Holzliese haftet hierfür ausschließlich im gesetzlich vorgeschriebenen Umfang. Das Abrutschen größerer Holzmengen von der Ladefläche kann erhebliche Kräfte entwickeln. Für Schäden an nicht entfernten Gegenständen im unmittelbaren Abladebereich übernimmt Holzliese keine Haftung, soweit diese nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden.
§ 6 Umgang mit Kaminholz Kaminholz kann Splitter, scharfe Kanten und ein hohes Eigengewicht aufweisen. Beim Tragen, Stapeln oder Verwenden können Verletzungen entstehen. Der Kunde ist für den sicheren Umgang sowie die ordnungsgemäße Lagerung selbst verantwortlich. Das Tragen geeigneter Schutzhandschuhe und festen Schuhwerks wird empfohlen.
§ 7 Zahlung Sofern nichts anderes vereinbart wurde, ist der Kaufpreis unmittelbar bei Lieferung fällig. Die Zahlung erfolgt wahlweise in bar, per Kartenzahlung oder per Vorkasse. Mit vollständigem Abladen der Ware wird der vereinbarte Kaufpreis sofort fällig.
§ 8 Rücktritt und Stornierung Mit der Bestellung verpflichtet sich der Kunde zur Abnahme der Ware. Ein Rücktritt vom Kaufvertrag ist ausschließlich nach vorheriger Zustimmung von Holzliese und nur vor Beginn des Zustellvorgangs möglich. Bereits entstandene Liefer-, Anfahrts- oder Bearbeitungskosten können dem Kunden berechnet werden.
§ 9 Gefahrübergang Mit Abschluss des Abladevorgangs geht die Gefahr der Ware auf den Kunden über.
§ 10 Haftung Holzliese haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden. Für Schäden aufgrund ungeeigneter Zufahrten, mangelhaft vorbereiteter Abladeflächen oder nicht entfernter Gegenstände haftet Holzliese nur im gesetzlich vorgeschriebenen Umfang. Für Schäden, die durch unsachgemäße Lagerung oder Verwendung des Kaminholzes entstehen, übernimmt Holzliese keine Haftung.
§ 11 Eigentumsvorbehalt Bis zur vollständigen Bezahlung bleibt die gelieferte Ware Eigentum der Firma Holzliese.
§ 12 Reklamationen Offensichtliche Mängel sind unmittelbar bei der Lieferung mitzuteilen. Naturbedingte Eigenschaften des Holzes, insbesondere Unterschiede in Farbe, Rinde, Gewicht, Form, Restfeuchte (je nach vereinbarter Qualität), Scheitlänge oder Spaltmaß, stellen keinen Reklamationsgrund dar. Die gelieferte Menge ist unmittelbar bei der Anlieferung zu kontrollieren. Mit der Unterzeichnung des Lieferscheins bestätigt der Kunde die ordnungsgemäße Lieferung sowie die gelieferte Menge. Nachträgliche Reklamationen hinsichtlich der Liefermenge sind ausgeschlossen, sofern kein nachweisbarer Irrtum oder Vorsatz seitens Holzliese vorliegt.
§ 13 Lagerung Der Kunde ist für die sachgemäße Lagerung des Kaminholzes verantwortlich. Qualitätsveränderungen oder Feuchtigkeitsveränderungen aufgrund unsachgemäßer Lagerung liegen außerhalb des Verantwortungsbereiches von Holzliese.
§ 14 Schlussbestimmungen Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Es gilt deutsches Recht. Kundenhinweise Kaminholz ist ein Naturprodukt und unterliegt natürlichen Schwankungen. Scheitlängen und Spaltmaße sind Richtwerte. Holz verändert während der Trocknung seine Maße und sein Gewicht. Trockenes Kaminholz besitzt eine Restfeuchte von unter 20 %. Frisches Kaminholz weist naturgemäß eine höhere Restfeuchte auf. Die Lieferung erfolgt bis zur vereinbarten Abladestelle, soweit diese sicher erreichbar ist. Der Kunde bestätigt mit seiner Unterschrift auf dem Lieferschein die ordnungsgemäße Lieferung sowie die gelieferte Menge. Nach vollständigem Abladen und Unterzeichnung des Lieferscheins gilt die Lieferung als angenommen.